Die ersten Gesprächstermine

Zunächst vereinbaren wir telefonisch ein Erstgespräch. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Sie haben die Möglichkeit, vor Therapiebeginn Probestunden (sogenannte probatorische Sitzungen) durchzuführen.

Es ist auch möglich, bei mehreren Therapeuten Probesitzungen zu absolvieren. Für Sie ist sicher in dieser Phase wichtig, sich darüber klar zu werden, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Psychotherapeuten vorstellen können.

In dieser probatorischen Phase werden neben dem Anlass für die Therapie Ziele und Erwartungen besprochen, und es wird eine sogenannte Anamnese – Krankheitsvorgeschichte – erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.

Parallel dazu wird bei Ihrem Hausarzt, Psychiater o.ä. ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. Darin ergänzt der Arzt Informationen über Ihren körperlichen Zustand.

Danach wird bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Beihilfestelle die Kostenübernahme der Psychotherapie, i.d.R. 24 Sitzungen (12 + 12) beantragt.

Im Verlauf der Therapie kann entschieden werden, ob das Stundenkontingent ausreicht, ob die Therapie schon vorher beendet werden kann oder noch verlängert werden soll.

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